YARD Law Co. berät deutsche Privatpersonen und Unternehmen bei Firmengründung, Immobilienkauf, Aufenthalt und Steuern in Bulgarien — auf Deutsch und Englisch, persönlich in Sofia oder vollständig aus der Ferne per Vollmacht.
Als EU-Bürger gründen und führen Deutsche ohne Einschränkungen eine bulgarische OOD (Entsprechung der GmbH) — kein Wohnsitzerfordernis, Mindestkapital 2 BGN, Eintragung in 3–5 Werktagen, in der Regel per Vollmacht aus der Ferne. Siehe unseren Leitfaden zur Firmengründung in Bulgarien.
Als EU-Bürger dürfen Deutsche Gebäude, Wohnungen und — anders als Nicht-EU-Bürger — grundsätzlich auch Grundstücke erwerben; für landwirtschaftliche Flächen gelten Sonderregeln. Entscheidend ist die rechtliche Prüfung vor Unterzeichnung des Vorvertrags — der Notar prüft nicht in Ihrem Interesse. Mehr dazu: Immobilienkauf in Bulgarien.
Deutsche benötigen keinen Aufenthaltstitel. Für Aufenthalte von über drei Monaten genügt eine Anmeldebescheinigung (Registrierung) bei der Migrationsbehörde — deutlich einfacher als das Verfahren für Nicht-EU-Staatsangehörige.
Bulgarien besteuert Einkommen und Unternehmensgewinne pauschal mit 10%. Zwischen Deutschland und Bulgarien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Zuordnung der Besteuerungsrechte regelt und eine Doppelbesteuerung vermeidet. Zur Besteuerung von Kapital- und Krypto-Erträgen: Steuern in Bulgarien.
Ja. Als EU-Bürger können Sie ohne Einschränkungen eine bulgarische OOD gründen und leiten — kein Wohnsitzerfordernis, Mindestkapital 2 BGN, Eintragung in 3–5 Werktagen, meist per Vollmacht aus der Ferne.
Nein. Als EU-Bürger benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel. Für Aufenthalte von über drei Monaten ist lediglich eine Anmeldebescheinigung bei der Migrationsbehörde erforderlich.
Ja. Als EU-Bürger dürfen Sie Gebäude, Wohnungen und grundsätzlich auch Grundstücke erwerben; für landwirtschaftliche Flächen gelten besondere Regeln. Eine rechtliche Prüfung vor dem Vorvertrag ist dringend zu empfehlen.
Ja. Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Bulgarien besteuert pauschal mit 10%; das Abkommen regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, und vermeidet eine Doppelbesteuerung.
Ja. Wir betreuen deutsche Mandanten auf Deutsch und Englisch. Bei bulgarischen Behörden einzureichende Dokumente werden von Ihrem Anwalt vorbereitet und erläutert; beglaubigte Übersetzungen organisieren wir.
Diese Seite wurde vom Anwaltsteam von YARD Law Co. erstellt, einer Kanzlei mit Sitz in Sofia. Es handelt sich um allgemeine Informationen, nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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