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Gesellschafts- & Bankrecht

Firmenkonto in Bulgarien für ausländische Gründer: KYC, Gebühren und Ablehnungen

Die Gründung ist der einfache Teil. Wirtschaftlich Berechtigter, Mittelherkunft, ansässige Geschäftsführung und die eigene Risikoentscheidung der Bank sind die Hürden

YARD Law Co. · Rechtsstand geprüft am 31. August 2026

Eine bulgarische Gesellschaft zu gründen und diese Gesellschaft von einer Bank als Kundin aufnehmen zu lassen, sind zwei verschiedene Vorgänge. Ein Ausländer, auch Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der EU oder des EWR, kann in der Regel 100 % einer bulgarischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung halten und benötigt allein für die Gesellschafterstellung keinen bulgarischen Aufenthaltstitel.

Auf dem Papier ist die Gründung unkompliziert. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das gesetzliche Mindestkapital einer OOD oder EOOD nach Artikel 117 Abs. 1 des Handelsgesetzes 1 EUR. Für ausländische Gründer ist der schwierige Teil meist nicht die Eintragung, sondern die Bankinfrastruktur, die für den späteren Betrieb erforderlich ist.

Handelsregistereintragung ist nicht gleich Bankzusage

Es gibt zwei getrennte Entscheidungen. Das Handelsregister entscheidet, ob die gesetzlichen Gründungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Bank entscheidet, ob sie bereit und rechtlich in der Lage ist, mit dem vorgeschlagenen Kunden eine Geschäftsbeziehung einzugehen. Die Eintragung durch eine Stelle verpflichtet eine andere nicht, die Gesellschaft zu bedienen.

Das ist schon vor der Gründung wichtig. Bei einer OOD oder EOOD mit Bareinlage verlangt die Registerakte den Nachweis, dass das Kapital auf ein Bankkonto eingezahlt wurde: Artikel 119 des Handelsgesetzes verlangt die Einbringung des gesetzlichen Mindestkapitals, und die Verordnung Nr. 1 über das Handelsregister verlangt einen Bankbeleg dafür. In der Praxis tritt eine Bank oft in den Prozess ein, bevor die Gesellschaft ihre EIK-Nummer erhält.

Was ausländische Gründer übersehen

Die Bank interessiert sich nicht dafür, ob der Gründer 1 EUR überweisen kann. Sie interessiert sich dafür, wer der Kunde ist, wer ihn kontrolliert, warum er existiert und welches Geld anschließend über ihn läuft. Das geringe gesetzliche Kapital macht den Bankprozess nicht entsprechend klein.

Warum stellen bulgarische Banken ausländischen Gründern so viele Fragen?

Bulgarische Banken sind Verpflichtete nach dem Gesetz über Maßnahmen gegen Geldwäsche. Nach Artikel 11 gilt die Kundensorgfaltspflicht bei Begründung einer Geschäftsbeziehung, einschließlich der Kontoeröffnung, und nach Artikel 15 werden diese Maßnahmen grundsätzlich vor Beginn der Beziehung angewandt.

Diese Maßnahmen gehen weit über einen Blick in den Reisepass hinaus. Die Bank muss unter Umständen den Kunden identifizieren; den wirtschaftlich Berechtigten feststellen und überprüfen; die Eigentums- und Kontrollstruktur verstehen; Zweck und erwartete Art der Beziehung verstehen; das Geschäft des Kunden verstehen; die Herkunft der Mittel klären; geografische, sektorale und transaktionsbezogene Risiken bewerten; und überwachen, ob die spätere Aktivität dem Beschriebenen entspricht.

Warum eine Ablehnung rechtmäßig ist

Artikel 17 bestimmt, dass ein Verpflichteter, der die erforderliche Kundensorgfaltspflicht nicht erfüllen kann, die Transaktion oder die Begründung der Geschäftsbeziehung einschließlich der Kontoeröffnung ablehnen muss. Deshalb kann eine Bank rechtmäßig weit mehr verlangen, als für die Gründung der Gesellschaft nötig war.

Was die Bank verstehen muss

Es gibt keine allgemeingültige Checkliste für jeden Gründer und jede Bank. Eine gute KYC-Akte beantwortet jedoch vier Fragen klar.

1. Wem gehört die Gesellschaft und wer kontrolliert sie?

Bei einer einfachen EOOD, die unmittelbar einer natürlichen Person gehört, ist das leicht darzulegen. Bei einer bulgarischen Gesellschaft, die über eine oder mehrere ausländische Gesellschaften gehalten wird, kann die Bank Unterlagen verlangen, die die Kette bis zu den natürlichen Personen nachvollziehen, denen sie letztlich gehört oder die sie kontrollieren.

Die Akte kann Reisepässe oder nationale Ausweisdokumente, Aufenthaltstitel soweit einschlägig, Wohnsitznachweise, bulgarische Gesellschaftsunterlagen, ausländische Registerauszüge, Gründungsdokumente, Gesellschafterlisten, Beteiligungsdiagramme, Erklärungen zum wirtschaftlich Berechtigten sowie beglaubigte Übersetzungen oder legalisierte Urkunden umfassen.

Eine komplexe Struktur ist nicht automatisch inakzeptabel. Eine Struktur, die sich nicht klar erklären lässt, ist deutlich schwieriger.

2. Was wird die bulgarische Gesellschaft tatsächlich tun?

Eine weit gefasste Unternehmensgegenstandsklausel sagt der Bank nicht, worin das reale Geschäft besteht. Rechnen Sie mit Fragen zu den konkreten Waren oder Dienstleistungen; warum Bulgarien; Zielkunden und Lieferanten; beteiligten Ländern und Währungen; erwartetem Umsatz und Transaktionsgröße; ob Bargeld genutzt wird; ob Zahlungen Hochrisikojurisdiktionen betreffen; ob die Tätigkeit reguliert ist; wie das Geschäft geführt wird; und ob es Geschäftsräume, Personal oder Auftragnehmer geben wird.

Belegmaterial kann Verträge oder Entwürfe, Lieferantenkorrespondenz, Rechnungen, eine Website, einen Geschäftsplan, Lizenzen, den beruflichen Werdegang oder Nachweise eines bestehenden Auslandsgeschäfts umfassen. Ziel ist nicht der größtmögliche Ordner, sondern ein stimmiger.

3. Woher stammt das Geld?

Fragen zur Mittelherkunft sind keine optionale Neugier. Artikel 66 regelt, wie die Herkunft der Mittel geklärt wird, und verlangt in der Regel den Einsatz von mindestens zwei der gesetzlichen Methoden - Informationen über die Tätigkeit des Kunden und das erwartete Geschäftsvolumen, amtliche unabhängige Quellen, sonstige rechtmäßig erhobene Informationen oder die Nachverfolgung der maßgeblichen Zahlungsströme.

Eine schriftliche Erklärung ersetzt daher nicht zwangsläufig Nachweise. Nach Artikel 66 wird die Erklärung in den gesetzlich bestimmten Fällen relevant, unter anderem wenn die Herkunft anders nicht geklärt werden kann oder die über andere Methoden erlangten Informationen widersprüchlich sind.

Je nach tatsächlichem Sachverhalt können nützliche Nachweise Arbeitseinkommen, Geschäftseinkommen, Jahresabschlüsse, Steuerunterlagen, Dividendennachweise, Kaufverträge, Depotauszüge, Kontoauszüge, Erbschaftsunterlagen, Darlehensunterlagen oder Nachweise angesparter Mittel mitsamt der zugrunde liegenden Einkommenshistorie sein. Einen erheblichen Betrag als „persönliche Ersparnisse“ zu bezeichnen, beantwortet die Compliance-Frage möglicherweise nicht.

4. Warum ergibt diese Beziehung wirtschaftlich Sinn?

Das ist besonders wichtig, wenn der Gründer nicht in Bulgarien lebt, keine bulgarischen Beschäftigten oder Räume hat, überwiegend außerhalb Bulgariens tätig sein will, eine komplizierte Eigentumsstruktur nutzt, ungewöhnlich große internationale Zahlungen erwartet oder in einem regulierten oder risikoreicheren Sektor tätig ist. Keine dieser Tatsachen schließt eine Bankbeziehung aus. Aber die Bank darf berechtigterweise wissen wollen, warum die bulgarische Gesellschaft und die bulgarische Bankbeziehung bestehen.

Ein EU-Aufenthaltstitel ist nützlich, ändert aber nicht Ihre Staatsangehörigkeit

Gründer nehmen mitunter an, ein Aufenthaltstitel in einem EU-Mitgliedstaat bedeute, die Bank müsse sie wie EU-Bürger behandeln. Das sind verschiedene Begriffe: Ein serbischer, britischer oder US-amerikanischer Staatsangehöriger, der rechtmäßig in einem anderen EU-Land lebt und arbeitet, bleibt Drittstaatsangehöriger.

Der Titel ist dennoch ein nützlicher Nachweis. Er kann helfen, rechtmäßigen Aufenthalt, eine Wohnanschrift, Beschäftigung, Einkommensquelle, steuerliche oder wirtschaftliche Anknüpfungen und die Stabilität der Verhältnisse des Gründers zu belegen. Er sollte in der Regel Teil der Akte sein - aber nicht als etwas dargestellt werden, was er nicht ist.

Kann die Bank Ihnen vorab sagen, ob Sie das KYC bestehen?

Eine informelle Durchsicht durch einen Filialmitarbeiter ist nicht dasselbe wie die endgültige KYC-Freigabe. Bei Auslandsgründern kann eine Bankkontaktperson Unterlagen oft vorab erhalten, offensichtliche Lücken erkennen, die Akte ordnen, Standardformulare erläutern und einen Großteil der Verwaltungsarbeit vor der Ankunft des Gründers erledigen, was den Termin erheblich verkürzt.

Die Aufnahmeentscheidung kann jedoch eine gesonderte zentrale AML-, Compliance- oder Risikofunktion einbeziehen. Von einem Kundenbetreuer sollte keine Zusage erwartet werden, dass ein bestimmter Gründer oder eine bestimmte Struktur akzeptiert wird.

Wo es sinnvoll ist, ordnen wir die Unterlagen mit der zuständigen Bankkontaktperson, bevor die Mandantschaft reist, damit der Termin für die Schritte genutzt wird, die die Anwesenheit des Gründers wirklich erfordern. Nicht verantwortungsvoll zusagen lässt sich das Ergebnis der internen Compliance-Entscheidung der Bank.

Manche Banken berechnen allein die Prüfung der Akte mit ausländischer Beteiligung

Übliche Gründungsratgeber übersehen das oft. Die Compliance-Prüfung selbst kann mit einer erheblichen Gebühr verbunden sein, und diese wird nicht zwangsläufig erstattet, wenn die Bank den Kunden ablehnt.

Beispielsweise sieht das veröffentlichte Preis- und Leistungsverzeichnis der Bulgarian-American Credit Bank (BACB) für institutionelle Kunden, gültig ab dem 1. Januar 2026, eine Gebühr für die Dokumentenprüfung von 260 EUR vor, wenn eine bulgarische juristische Person zu 25 % oder mehr von ausländischen juristischen Personen oder von außerhalb des EWR registrierten ausländischen natürlichen Personen gehalten wird. Es hält fest, dass die Prüfung nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgt und dass die Gebühr nicht erstattet wird, wenn die Bank die Aufnahme des Kunden ablehnt. Sie wird zusätzlich zur Kontoeröffnungsgebühr erhoben. Das ist ein datiertes Beispiel aus dem Verzeichnis einer Bank, kein Marktpreis.

Die praktische Lehre

Tarife, Verfahren und Risikopolitiken unterscheiden sich je nach Bank und werden regelmäßig überarbeitet; der genannte Betrag ist daher als Veranschaulichung des Mechanismus und nicht als aktueller Preis zu verstehen, und der am jeweiligen Tag geltende Tarif der konkreten Bank sollte vor der Antragstellung geprüft werden. Die Lehre, die diese Änderungen überdauert, ist die allgemeine: Ein ausländischer Gründer sollte nicht annehmen, dass wiederholte Anträge bei verschiedenen Banken kostenlos sind oder dass eine gescheiterte Prüfung zu einer Erstattung führt. Bankauswahl und Aktenvorbereitung sollten strategisch angegangen werden.

Was passiert, wenn eine bulgarische Bank ablehnt?

Die Ablehnung durch eine Bank bedeutet nicht, dass die Gesellschaft in Bulgarien keine Bankverbindung erhalten kann. Institute unterscheiden sich in Kundenprofil, interner Risikobereitschaft und Erwartungen an die Unterlagen.

Eine Ablehnung kann darauf beruhen, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten nicht abschließen konnte, Unterlagen unvollständig waren, die Mittelherkunft unzureichend belegt war, das Geschäftsmodell unklar war, die Eigentumsstruktur schwer überprüfbar war, die Tätigkeit außerhalb des bevorzugten Risikoprofils lag, geografische oder sektorale Risiken als zu hoch bewertet wurden oder die Bank die Beziehung schlicht nicht eingehen wollte.

Diese Erklärungen sind nicht austauschbar. Vor einem erneuten Antrag lohnt es sich zu verstehen, welche zutraf und was tatsächlich verbessert werden kann. Dieselbe unvollständige Akte an fünf Banken zu schicken, ist keine Bankstrategie.

Braucht die Gesellschaft jemanden mit Wohnsitz in Bulgarien?

Nicht notwendigerweise als Gesellschafter. Eine ausländische natürliche Person kann eine bulgarische EOOD besitzen, ohne ansässig zu werden. Auch der Geschäftsführer muss kein Gesellschafter sein: Artikel 135 Abs. 2 des Handelsgesetzes bestimmt ausdrücklich, dass Geschäftsführer eine Person sein kann, die nicht Gesellschafter ist.

Eine Gesellschaft mit ausländischem Eigentümer, ausländischem wirtschaftlich Berechtigten, ausländischem Alleingeschäftsführer und niemandem mit dauerhaftem Wohnsitz in Bulgarien kann jedoch zusätzliche praktische und rechtliche Fragen aufwerfen. Eine davon betrifft den Rahmen zum wirtschaftlich Berechtigten.

Die AML-Kontaktperson nach Feld 550a

Ist auf der Handelsregisterakte der Gesellschaft kein gesetzlicher Vertreter als natürliche Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Bulgarien eingetragen, sehen die Durchführungsregeln zu Artikel 63 Abs. 4 Nr. 3 die Eintragung einer natürlichen Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Bulgarien als Kontaktperson vor. Dies wird in Feld 550a des Abschnitts zum wirtschaftlich Berechtigten abgebildet, und die Kontaktperson erteilt eine notariell beglaubigte Zustimmung.

Diese Person ist nicht mit dem Gesellschafter, dem wirtschaftlich Berechtigten, dem Geschäftsführer, einem Treuhandinhaber oder einem Bürgen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu verwechseln. Es handelt sich um eine besondere gesetzliche Kontaktrolle im Rahmen der Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten und zur Geldwäscheprävention. Hat die Gesellschaft bereits einen eingetragenen gesetzlichen Vertreter mit tatsächlichem dauerhaftem Wohnsitz in Bulgarien, stellt sich die gesonderte Frage zu Feld 550a auf derselben Grundlage nicht.

Hilft die Bestellung eines in Bulgarien ansässigen Geschäftsführers bei der Bank?

Möglicherweise, aber die Aussage muss richtig gefasst werden. Ein echter in Bulgarien ansässiger Geschäftsführer kann die lokale Verwaltung einer ausländisch gehaltenen Gesellschaft erheblich erleichtern - Kommunikation mit Bank und Buchhaltung, Umgang mit bulgarischen Behörden, Unterzeichnung laufender Dokumente, lokale Administration und Beantwortung operativer Anfragen. Er kann auch die Notwendigkeit einer gesonderten Kontaktperson nach Feld 550a entfallen lassen, weil bereits ein ansässiger gesetzlicher Vertreter eingetragen ist.

Ein bulgarischer Geschäftsführer ersetzt jedoch nicht die Sorgfaltsprüfung des ausländischen Eigentümers. Die Bank muss weiterhin verstehen, wem die Gesellschaft letztlich gehört, woher das Geld des Eigentümers stammt, was die Gesellschaft tun wird und warum die Eigentums- und Führungsstruktur besteht. Ein ansässiger Geschäftsführer garantiert keine Kontozusage.

Bestellen Sie keinen dekorativen Strohmann

Nach Artikel 141 des Handelsgesetzes organisiert und leitet der Geschäftsführer die Tätigkeit der Gesellschaft und vertritt sie; interne Beschränkungen dieser Vertretungsmacht binden Dritte grundsätzlich nicht. Das Führungsverhältnis wird durch einen schriftlichen Geschäftsführervertrag nach Artikel 141 Abs. 7 geregelt. Eine Struktur mit ansässiger Geschäftsführung muss daher echt und ordentlich dokumentiert sein - nicht so arrangiert, dass eine KYC-Akte bulgarischer aussieht.

Das Wohnsitzland des Gründers kann eigene Fragen aufwerfen

Das ist vorrangig keine bulgarische Bankfrage, sollte aber nicht ignoriert werden. Eine bulgarische Gesellschaft unterliegt bulgarischem Gesellschaftsrecht und bulgarischer Besteuerung; ein Gründer, der im Ausland lebt und das Geschäft von dort führt, kann dort jedoch Folgen nach den Regeln zur Ansässigkeit von Gesellschaften, zu Geschäftsleitung und Kontrolle, zur Betriebsstätte, zur persönlichen Besteuerung oder zum Aufenthalts- und Arbeitsrecht auslösen.

Das Ergebnis hängt vom anderen Staat und einem etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Ein bulgarisches Bankkonto, ein Buchhalter oder ein eingetragener Sitz klären grenzüberschreitende Steuerfragen nicht für sich allein. Ebenso bedeutet der Besitz einer bulgarischen Gesellschaft nicht zwangsläufig, dass ein Drittstaatsangehöriger mit einem arbeits- oder arbeitgeberbezogenen Aufenthaltstitel anderswo für diese Gesellschaft frei von seinem Wohnort aus arbeiten darf. Lebt und arbeitet der Gründer im Ausland, sollte die bulgarische Struktur mit lokaler Steuer- oder Aufenthaltsberatung abgestimmt werden.

Kann Revolut Business die bulgarische Bank ersetzen?

Manchmal ist es nach der Gründung nützlich. Als Umgehung des eigentlichen Gründungsverfahrens sollte es nicht behandelt werden.

Bei einer OOD oder EOOD mit Bareinlage verlangen die Handelsregisterregeln den Nachweis, dass das Kapital auf ein Bankkonto eingezahlt wurde. Revolut Business verlangt derzeit, dass das Unternehmen vollständig eingetragen und aktiv ist, bevor ein Konto eröffnet werden kann, und die aktuellen Zulassungsregeln verlangen, dass der Antragsteller eine dauerhafte oder rechtliche Wohnanschrift im EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich hat, vorbehaltlich der unterstützten Gebiete.

Daraus entsteht ein offensichtliches Reihenfolgeproblem: Die Gesellschaft braucht den Kapitalnachweis in der Regel, bevor sie existiert, während Revolut Business verlangt, dass die Gesellschaft bereits existiert. Nach der Gründung kann es eine nützliche Betriebsoption sein, wenn Gesellschaft und Antragsteller zulässig sind, die Tätigkeit unterstützt wird, etwaige Anforderungen an die Geschäftsanschrift erfüllt sind und der Anbieter die Gesellschaft nach eigener Prüfung annimmt. Es ist eine zusätzliche Option, kein Entkommen vor AML und KYC.

Die bessere Reihenfolge für einen ausländischen Gründer

Für einen im Ausland lebenden Drittstaatsgründer sollte die übliche Denkreihenfolge umgekehrt werden. Beginnen Sie nicht mit „welche Unterlagen brauche ich für das Handelsregister?“. Beginnen Sie mit „wie wird diese Gesellschaft tatsächlich arbeiten, sobald sie existiert?“.

Zuerst entscheidenWeil
EigentumWem wird die Gesellschaft gehören - natürliche Person oder ausländische Gesellschaft - und wer ist der wirtschaftlich Berechtigte?
FührungWird der ausländische Eigentümer Alleingeschäftsführer sein, wird es einen echten in Bulgarien ansässigen Geschäftsführer geben, ist eine Kontaktperson nach Feld 550a erforderlich?
GeschäftsmodellWas genau wird die Gesellschaft tun, für welche Kunden und Lieferanten, in welchen Ländern und Währungen?
MittelherkunftWie wurde das Geld verdient, welche Unterlagen belegen das, und lassen sich die erwarteten Zahlungsströme schlüssig erklären?
BankverbindungWelches Institut passt zur Struktur, was erwartet es, berechnet es die Prüfung bei ausländischer Beteiligung, was lässt sich vor der Anreise vorbereiten?
Grenzüberschreitende LageWo lebt der Gründer, wird er von dort führen oder arbeiten, und sind lokale Steuer- oder Aufenthaltsprüfungen nötig?

Diese Fragen zuerst zu klären verhindert ein häufiges Ergebnis: eine bulgarische Gesellschaft, die zwar erfolgreich eingetragen ist, aber noch nicht so arbeiten kann, wie ihr Gründer es erwartet hat.

Wie YARD Law ausländische Gründer unterstützt

Die Gründung ist nur ein Teil der Arbeit. Je nach Sachlage können wir bei Strukturierung und Eintragung der EOOD oder OOD unterstützen; bei Gesellschaftsdokumenten; bei der Sitzgestaltung; bei der Vorbereitung der Bank-KYC-Akte; bei Unterlagen zum wirtschaftlich Berechtigten; bei der Aufbereitung der Mittelherkunft; bei der Prüfung ausländischer Gesellschaftsdokumente; bei Apostille-, Legalisations- und Übersetzungserfordernissen; bei der Abstimmung mit der gewählten Bank und der vorherigen Übermittlung von Unterlagen an die Bankkontaktperson, soweit praktikabel; bei der Begleitung der Kundenaufnahme und weiterer Compliance-Anfragen; bei der Compliance zum wirtschaftlich Berechtigten und zu Feld 550a; bei Strukturierung und Bestellung eines in Bulgarien ansässigen Geschäftsführers, wo dies wirklich angemessen ist; bei Buchhaltung und operativer Koordination; sowie bei der Abstimmung mit ausländischen Steuer- oder Aufenthaltsberatern.

Nicht garantieren lässt sich, dass eine Geschäftsbank einen bestimmten Kunden annimmt - die Bank behält die Verantwortung für ihre eigene AML-, KYC- und Risikoentscheidung. Das Ziel ist ein anderes: sicherzustellen, dass Gesellschaft, Eigentumsstruktur, Geschäftserklärung und Mittelherkunftsakte schlüssig sind, bevor der Gründer Zeit und Geld in die formelle Prüfung steckt.

Siehe auch unsere Leitfäden zur Gesellschaftsgründung in Bulgarien für Ausländer und dazu, ob eine bulgarische Gesellschaft einen Aufenthaltstitel verschafft, sowie unsere Übersicht zur verlängerten Aufenthaltserlaubnis.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein serbischer, britischer, US-amerikanischer oder anderer Drittstaatsangehöriger eine bulgarische EOOD besitzen?

Grundsätzlich ja. Die bulgarische oder EU-Staatsangehörigkeit ist keine allgemeine Voraussetzung für das Halten einer bulgarischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Braucht der ausländische Gründer einen bulgarischen Aufenthaltstitel?

Nicht allein, um die Gesellschaft zu halten. Gesellschaftsbeteiligung und bulgarischer Aufenthalt sind getrennte Rechtsfragen.

Garantiert die Eintragung der Gesellschaft, dass eine bulgarische Bank ihr Konto eröffnet?

Nein. Gründung und Bankaufnahme sind getrennte Vorgänge. Die Bank führt ihre eigene AML- und KYC-Bewertung durch und trifft ihre eigene Risikoentscheidung.

Kann mir ein bulgarischer Anwalt vorab sagen, ob ich das KYC bestehe?

Ein Anwalt kann die KYC-Akte vorbereiten, fehlende Unterlagen erkennen und mit der Bank abstimmen, und eine Filiale kann Unterlagen vorab auf Vollständigkeit prüfen. Nichts davon ist eine bindende Freigabe durch die Compliance-Funktion der Bank.

Kann die Bank mir Gebühren berechnen, auch wenn sie die Gesellschaft ablehnt?

Ja, je nach Tarif der Bank. Das BACB-Preis- und Leistungsverzeichnis für institutionelle Kunden, gültig ab dem 1. Januar 2026, sieht eine Dokumentenprüfungsgebühr von 260 EUR vor, wenn eine bulgarische juristische Person zu 25 % oder mehr von ausländischen juristischen Personen oder außerhalb des EWR registrierten ausländischen natürlichen Personen gehalten wird, und hält fest, dass sie bei Ablehnung der Kundenaufnahme nicht erstattet wird. Tarife werden überarbeitet; der aktuelle sollte vor der Antragstellung geprüft werden.

Kann ich einfach eine Erklärung zur Mittelherkunft unterschreiben?

Nicht zwangsläufig. Artikel 66 des Gesetzes über Maßnahmen gegen Geldwäsche sieht einen breiteren Rahmen zur Klärung der Mittelherkunft vor. Die Erklärung wird in den gesetzlich bestimmten Fällen verwendet und ersetzt andere Nachweise nicht automatisch.

Garantiert ein bulgarischer Geschäftsführer die Bankzusage?

Nein. Ein ansässiger Geschäftsführer kann die lokale Verwaltung erleichtern, aber der ausländische wirtschaftlich Berechtigte und die Mittelherkunft unterliegen weiterhin der Sorgfaltsprüfung der Bank.

Brauche ich nach den Geldwäscheregeln eine in Bulgarien ansässige Kontaktperson?

Enthält die Handelsregisterakte keinen gesetzlichen Vertreter als natürliche Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Bulgarien, sieht der Rahmen des Artikels 63 Abs. 4 Nr. 3 eine in Bulgarien ansässige Kontaktperson vor, die in Feld 550a eingetragen wird, vorbehaltlich der geltenden Eintragungserfordernisse.

Kann ich stattdessen Revolut Business nutzen?

Möglicherweise nach der Gründung, wenn Gesellschaft und Antragsteller die aktuellen Zulassungs- und KYC-Bedingungen von Revolut erfüllen. Derzeit muss die Gesellschaft vollständig eingetragen und aktiv sein; es sollte daher nicht angenommen werden, dass dies den vor der Eintragung erforderlichen Bankbeleg für eine Bareinlage ersetzt.

Was passiert, wenn die erste Bank ablehnt?

Eine Ablehnung durch ein Institut hindert nicht daran, sich anderswo zu bewerben. Wo ein weiterer Antrag jedoch eine weitere Prüfung, eine weitere Gebühr und dieselben Unterlagen bedeutet, lohnt es sich, zuerst zu verstehen, ob Akte oder Struktur verbessert werden können.

Sprachhinweis

Dieser Beitrag wird zu Informationszwecken auf Deutsch bereitgestellt. Die Mandantenkommunikation und die Rechtsberatung von YARD Law erfolgen auf Englisch und Bulgarisch. Die englische Fassung ist die Quellfassung dieses Beitrags.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information mit Stand 31. August 2026 und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Banktarife, Aufnahmerichtlinien und Zulassungsregeln von Zahlungsdienstleistern ändern sich, und einzelne AML- und KYC-Ergebnisse hängen vom konkreten Kunden, der Eigentumsstruktur, der Tätigkeit und der Mittelherkunft ab. Jede Gebühren- oder Zulassungsangabe sollte anhand der aktuell veröffentlichten Bedingungen des Instituts bestätigt werden. Erstellt vom Anwaltsteam von YARD Law Co., einer Kanzlei mit Sitz in Sofia, Bulgarien.

Gründen Sie eine bulgarische Gesellschaft aus dem Ausland?

Struktur, Bank-KYC-Akte, wirtschaftlich Berechtigter, Mittelherkunft und Compliance zu Feld 550a.