Automatische Kryptomeldung, Selbstverwahrung, Perpetual Futures und die Grenze zwischen Anleger und professionellem Händler
YARD Law Co. · Rechtsstand geprüft am 28. August 2026
Am 27. August 2026 hat das bulgarische Parlament in erster Lesung die Änderungen der Steuer- und Sozialversicherungsverfahrensordnung angenommen, mit denen die EU-Kryptomelderegeln nach DAC8 umgesetzt werden sollen. Das Abstimmungsergebnis: 136 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 10 Enthaltungen.
Dieser Beitrag zeigt, was sich tatsächlich geändert hat, wer gemeldet wird, wie Selbstverwahrung und Hyperliquid die Beweiskette und nicht die Steuer verändern, und welche Frage für aktive Trader am wichtigsten ist: die Grenze zwischen Anleger und Händler. Zu Satz und Berechnung siehe unseren Beitrag zur Kryptobesteuerung in Bulgarien.
Am 27. August 2026 nahm das bulgarische Parlament in erster Lesung Änderungen der Steuer- und Sozialversicherungsverfahrensordnung zur Umsetzung von DAC8 an. Der Entwurf war am 7. Mai 2026 vom Ministerrat eingebracht worden.
Stand 28. August 2026 ist der bulgarische DAC8-Umsetzungsentwurf nur in erster Lesung angenommen. Er ist noch kein geltendes Recht. Der EU-Rahmen benennt gleichwohl 2026 als ersten Krypto-Meldezeitraum, und der bulgarische Entwurf ist ausdrücklich darauf angelegt, Zeiträume ab dem 1. Januar 2026 zu erfassen.
Diese Unterscheidung ist wesentlich. Da der Entwurf noch nicht verabschiedet und verkündet ist, kann sein Wortlaut in zweiter Lesung noch geändert werden. Es wäre juristisch unsauber zu schreiben, die Einnahmenagentur erhalte nach den neuen innerstaatlichen Vorschriften bereits die Kryptodaten aller in Bulgarien ansässigen Personen.
Auf EU-Ebene stehen Richtung und Zeitplan bereits fest. Die Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates (DAC8) verlangt die jährliche Meldung und den automatischen Austausch bestimmter Informationen über Kryptowerte. Die Richtlinie sieht vor, dass sich die ersten Informationen auf Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2026 beziehen und die Behörden der Mitgliedstaaten die Daten innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres übermitteln.
Bulgarien ist mit der Umsetzung im Verzug. Der aktuelle Entwurf bestimmt ausdrücklich, dass die ersten Informationen nach dem neuen Kryptomeldeartikel Zeiträume ab dem 1. Januar 2026 betreffen, während die Begründung den 30. Juni 2027 als vorgesehenen Termin nennt, bis zu dem die Anbieter den ersten Datensatz für 2026 an die Einnahmenagentur melden sollen.
Für eine natürliche Person, die tatsächlich auf eigene Rechnung investiert und kein Gewerbe betreibt, wendet die Einnahmenagentur nach ihrer derzeitigen Verwaltungspraxis Art. 33 Abs. 3 ZDDFL auf den Verkauf oder Tausch von Kryptowerten an.
Vereinfacht: Man bildet die Summe der im Jahr realisierten Gewinne aus den einzelnen Geschäften, zieht die Summe der realisierten Verluste ab und mindert das Ergebnis um den gesetzlichen Werbungskostenabzug von 10%. Der verbleibende Betrag geht in die allgemeine Jahresbemessungsgrundlage ein und wird mit 10% besteuert. Ist Art. 33 Abs. 3 anwendbar und das Jahresnettoergebnis positiv, entspricht das rechnerisch rund 9% dieses Nettoergebnisses vor sonstigen Anpassungen.
Das Einkommen wird in Anlage 5 zur jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben, regelmäßig bis zum 30. April des Folgejahres. Wichtig ist die Einschränkung: Dieses einfache Anlegermodell entfällt, wenn die Tatsachen dafür sprechen, die Person als gewerblich tätigen Händler zu behandeln.
Die Rechtsänderung betrifft vor allem Sichtbarkeit und Verifikation durch Dritte. Bulgarische Kryptogewinne wurden nicht am 27. August 2026 steuerpflichtig — sie waren es schon vorher.
Schlagzeilen sprechen häufig davon, die Einnahmenagentur erhalte Informationen über „Bulgaren“, die mit Krypto handeln. Das ist eine bequeme Verkürzung, aber nicht der rechtliche Maßstab. DAC8 knüpft an die durch Sorgfaltspflichten und Selbstauskunft ermittelte Ansässigkeitsjurisdiktion an.
Für international mobile Krypto-Trader ist die Ansässigkeitsprüfung daher kein Verwaltungsdetail. Sie bestimmt, welcher Staat das Welteinkommensbesteuerungsrecht beansprucht und welche Behörde die automatische Meldung erhalten soll.
Der Rahmen geht weit über die schlichte Mitteilung hinaus, dass „diese Person ein Börsenkonto hat“. Die Meldung umfasst Identifikationsdaten — einschließlich Steueransässigkeit und Steueridentifikationsmerkmalen — sowie jährliche Transaktionsdaten, in der Regel aggregiert nach Kryptowert und Transaktionskategorie.
| Kategorie | Typischerweise gemeldete Informationen |
|---|---|
| Krypto gegen Fiat gekauft | Aggregierter Bruttobetrag, Einheiten und Anzahl der Transaktionen |
| Krypto gegen Fiat verkauft | Aggregierter erhaltener Bruttobetrag, Einheiten und Anzahl der Transaktionen |
| Krypto-zu-Krypto-Tausch | Aggregierter Marktwert, Einheiten und Anzahl der Transaktionen |
| Meldepflichtige Übertragungen | Aggregierter Wert, Einheiten und Anzahl der Transaktionen je nach Kategorie |
| Bestimmte Übertragungen an externe DLT-Adressen | Informationen, die Übertragungen an Adressen erfassen sollen, von denen nicht bekannt ist, dass sie einem anderen erfassten Anbieter oder Finanzinstitut zuzuordnen sind |
Das ist bedeutsam, aber keine vollständige bulgarische Steuerberechnung. Die Jahresmeldung eines Anbieters liefert der Einnahmenagentur nicht notwendigerweise alle Tatsachen, die zur Feststellung der gesetzlichen Anschaffungskosten, der Eigentumshistorie oder der steuerlichen Einordnung jeder DeFi-Interaktion erforderlich sind.
Die Durchsetzungskraft entsteht durch den Abgleich. Weist eine Erklärung kaum oder keine Kryptoeinkünfte aus, während Drittdaten erhebliche Veräußerungen, Tauschvorgänge oder Übertragungen zeigen, hat die Einnahmenagentur einen klaren Anlass, die zugrunde liegenden Aufzeichnungen und Nachweise anzufordern.
Bei einer klassischen KYC-Börse ist die Beweiskette vergleichsweise einfach: Name, Steueransässigkeit, Steueridentifikationsnummer, Börsenkonto und aggregierte Transaktionsdaten. Dass eine Börse in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist, löst das Problem nicht, denn genau der automatische Austausch zwischen den Finanzverwaltungen ist der Zweck von DAC8.
Dieselbe Richtung besteht außerhalb der EU über das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD. Das multilaterale Abkommen der zuständigen Behörden nach CARF ist für Bulgarien am 22. April 2026 in Kraft getreten. Das bedeutet nicht, dass jedes Land der Welt automatisch Informationen an Bulgarien übermittelt — dafür sind weiterhin eine wirksame Austauschbeziehung und innerstaatliche Umsetzungsvorschriften erforderlich. Die Architektur ist aber bewusst international und nicht nur europäisch.
Wer nach einem blinden Fleck sucht, denkt naheliegenderweise an Plattformen wie Hyperliquid. Daran ist etwas Wahres, allerdings nicht das, was in Telegram-Gruppen üblicherweise versprochen wird.
Die technische Dokumentation von Hyperliquid beschreibt HyperCore als System mit vollständig on-chain geführten Spot- und Perpetual-Orderbüchern: Orders, Stornierungen, Trades und Liquidationen erfolgen transparent auf der Hyperliquid-Blockchain. Der Nutzer interagiert über eine Wallet-Adresse und nicht über die klassische Verwahrstruktur einer zentralisierten Börse.
Das kann einen praktischen Unterschied machen. Eine selbstverwahrte Wallet, die on-chain handelt, erzeugt möglicherweise nicht dieselbe fertige Datei im Sinne von „Max Mustermann, bulgarische Steuer-ID X, hat Y BTC verkauft“, die eine KYC-Börse liefern kann. Die Verknüpfung mit der Identität kann daher weniger automatisch ausfallen und die Beweisarbeit für die Behörde schwieriger sein.
Das ist Reibung, keine Unsichtbarkeit. Die zugrunde liegende Hyperliquid-Aktivität ist on-chain öffentlich. Lässt sich eine Adresse über eine KYC-Börse, eine Banküberweisung, eine Offenlegung, Prüfungsnachweise oder einen anderen belastbaren Anknüpfungspunkt einer steuerpflichtigen Person zuordnen, kann die dazwischenliegende On-Chain-Aktivität rekonstruiert werden.
„Nicht verwahrend“ bedeutet außerdem nicht automatisch „außerhalb von DAC8/CARF“. Die OECD stellt ausdrücklich fest, dass Anbieter nicht verwahrender Dienstleistungen, einschließlich dezentral erbrachter Dienste, unter den Begriff des Reporting Crypto-Asset Service Provider fallen können. Bei Handelsplattformen ist entscheidend, ob eine identifizierbare Person oder Einheit hinreichende Kontrolle oder Einfluss ausübt, um die Sorgfalts- und Meldefunktionen wahrzunehmen.
Genau deshalb wäre es verfrüht, kategorisch festzustellen, dass Hyperliquid für bulgarische Nutzer im Jahr 2026 eine DAC8/CARF-Meldepflicht hat oder nicht hat. Wir haben keine öffentliche Erklärung von Hyperliquid gefunden, wonach die Plattform derzeit namentliche DAC8/CARF-Meldungen für bulgarische Steueransässige abgibt. Die rechtliche Einordnung einer dezentralen Plattform bleibt tatsachenabhängig, und die OECD entwickelt ihre Leitlinien in diesem Bereich weiter.
| Frage | Zentralisierte KYC-Börse | Hyperliquid / Selbstverwahrung |
|---|---|---|
| Hält die Plattform üblicherweise Name, Steuer-ID und Ansässigkeitsdaten? | In der Regel ja, nach Maßgabe ihres KYC- und Steuer-Onboardings. | Nicht zwingend in derselben kontobezogenen Form. |
| Kann DAC8/CARF greifen? | Ja, soweit der Anbieter den Melderegeln unterfällt. | Möglicherweise. Nicht verwahrender oder dezentraler Betrieb ist keine automatische Ausnahme. |
| Ist die Handelsaktivität on-chain öffentlich sichtbar? | Oft sind nur Ein- und Auszahlungen unmittelbar öffentlich; die interne Orderhistorie sind Plattformdaten. | Ja. Order-, Handels- und Liquidationsaktivität in HyperCore liegt on-chain. |
| Wie schwierig ist die Identitätszurechnung? | In der Regel gering, sobald das Konto gemeldet ist. | Möglicherweise höher, solange die Wallet keiner Person zugeordnet ist — einfach, sobald eine belastbare Verknüpfung besteht. |
| Ändert sich die Steuerpflicht? | Nein. | Nein. |
Ein typischer Beweispfad verdeutlicht das: Bank → KYC-Börse → USDC oder Krypto → selbstverwahrte Wallet → Hyperliquid → Wallet → KYC-Börse → Bank. Der mittlere Teil dieser Kette erreicht die Einnahmenagentur möglicherweise nicht als fertige Identitätsmeldung. Ein- und Ausstiegspunkt können jedoch die Brücke zwischen Identität und einer im Übrigen öffentlichen Blockchain-Historie schlagen.
Die Nutzung einer DEX oder von Selbstverwahrung zum Schutz der Privatsphäre ist für sich genommen nicht rechtswidrig. Die bewusste Angabe falscher Ansässigkeitsdaten, die Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten oder die Gestaltung von Transaktionen zur Umgehung einer Melde- oder Steuerpflicht ist etwas anderes und kann zusätzliche steuerliche, verfahrensrechtliche und geldwäscherechtliche Risiken begründen.
Ein weiterer verbreiteter Irrtum ist, nur die Auszahlung in Fiat sei steuerlich relevant. Art. 33 Abs. 3 spricht vom Verkauf oder Tausch von Kryptowerten, und auch die DAC8-Meldung erfasst Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte.
Ein Tausch BTC → ETH oder ETH → USDC kann daher ein realisiertes steuerliches Ergebnis auslösen, obwohl kein Euro auf einem Bankkonto eingegangen ist. Anschaffungs- und Veräußerungswerte müssen geschäftsvorfallbezogen rekonstruiert werden. Das ist besonders wichtig für Nutzer, die Vermögenswerte über mehrere Börsen und Wallets bewegen, bevor sie schließlich auszahlen.
Ein großer Teil der Aktivität auf Hyperliquid entfällt auf Perpetual Futures („Perps“) und nicht auf Spot-Krypto. Hyperliquid selbst beschreibt diese als Derivatekontrakte ohne Fälligkeitstermin, mit Funding-Zahlungen und Margining in USDC.
Eine Perpetual-Position ist daher nicht schlicht das Eigentum an BTC, ETH oder einem anderen Token und dessen späterer Verkauf. Der Trader hält eine Derivateexposition, was die rechtliche Analyse verändert.
Art. 33 Abs. 3 ZDDFL ist weiter als Kryptowerte allein: Er erfasst auch „andere Finanzwerte“. Für ein privat gehaltenes Perpetual-Derivat spricht viel dafür, es in diesem weiteren Rahmen zu prüfen, sofern die Tätigkeit nicht gewerblich ist; die genaue Qualifikation hängt jedoch vom Vertrag und den Umständen ab. Eine Stellungnahme der Einnahmenagentur vom 18. August 2021 (Az. 24-39-71) befasste sich ausdrücklich mit Bitcoin-Handel zusammen mit Derivaten und Perpetual Swaps an Kryptobörsen sowie dem Verhältnis von Art. 33 Abs. 3 zu Art. 26 Abs. 7. Die öffentlich zugängliche Fassung weist darauf hin, dass die Stellungnahme grundsätzlicher Natur war, weil die zugrunde liegende Anfrage hypothetisch und anonym gestellt wurde; sie ist keine verbindliche Einordnung für Hyperliquid.
| Ereignis bei Perps | Steuerliche Analyse für Privatanleger — praktischer Ausgangspunkt |
|---|---|
| Eröffnung einer gehebelten Position | Die Nominalexposition ist für sich genommen kein Einkommen. Die Eröffnung begründet die Derivateposition und die Margin-Exposition. |
| Nicht realisiertes Ergebnis einer offenen Position | Eine Marktbewertung auf dem Bildschirm ist nicht automatisch dasselbe wie ein realisierter Verkauf oder eine Abrechnung. Die vertragliche Ausgestaltung ist maßgeblich. |
| Schließen oder Verringern einer Position | Das realisierte wirtschaftliche Ergebnis ist der zentrale Betrag, der für das Jahresergebnis zu prüfen ist. |
| Liquidation | Die Liquidation schließt oder rechnet die Exposition ab und kann ein wirtschaftliches Ergebnis realisieren; die Liquidations- und Abrechnungsunterlagen sind aufzubewahren. |
| Funding-Zahlungen | Funding ist ein eigener derivatebezogener Zahlungsstrom. Erhaltene und gezahlte Funding-Daten aufbewahren; die Behandlung ist mit der Gesamtqualifikation des Instruments konsistent abzustimmen. |
| Handelsgebühren | Aufbewahren. Im allgemeinen Regime des Art. 33 wendet das Gesetz bereits einen pauschalen Abzug von 10% an, während im gewerblichen Regime die Rechnungslegungs- und Körperschaftsteuervorschriften gelten. |
Der praktische Fehler besteht darin, die Steuer auf den nominalen Hebelbetrag zu berechnen. Eine Position mit 20-fachem Hebel und 1 Mio. EUR Nominalexposition bedeutet nicht, dass die Person 1 Mio. EUR steuerpflichtiges Einkommen erzielt hat. Die Steuerakte benötigt das realisierte Ergebnis, Abrechnungen, Funding und Transaktionsunterlagen — und anschließend die zutreffende rechtliche Qualifikation.
Das ist der für aktive Trader wichtigste Teil des bulgarischen Kryptosteuerrechts und wird online oft auf eine erfundene Schwelle wie „X Trades pro Monat“ verkürzt. Es gibt keinen gesetzlichen Safe Harbour, der an eine feste Zahl von Geschäften, einen Euro-Umsatz oder eine Portfoliogröße anknüpft.
Art. 1 Abs. 3 Handelsgesetz behandelt als Kaufmann, wer ein Unternehmen gebildet hat, das nach Gegenstand und Umfang eine kaufmännische Führung der Geschäfte erfordert. Art. 26 Abs. 7 ZDDFL wendet die Gewinnermittlungsregeln für Einzelkaufleute sodann auch dann an, wenn sich die Person nie als Einzelkaufmann registriert hat.
Die Einordnung ist also tatsächlicher Natur. Die Plattform — Binance, Kraken, Bybit, Hyperliquid oder eine andere DEX — ist nicht entscheidend. Maßgeblich ist, was die Person tatsächlich tut.
| Indikator | Eher anlageorientiert | Eher gewerblich / Händlerrisiko |
|---|---|---|
| Häufigkeit und Kontinuität | Gelegentliche, unregelmäßige Veräußerungen | Tägliche oder nahezu tägliche systematische Aktivität über einen längeren Zeitraum |
| Strategie | Langfristige Portfolioverwaltung | Wiederholte kurzfristige Spekulation, Market Making oder systematische Strategieumsetzung |
| Hebel und Derivate | Begrenzt oder beiläufig | Regelmäßiger Einsatz gehebelter Perps, Short-Positionen und Margin als Kerntätigkeit |
| Automatisierung | Manuell und gelegentlich | Bots, APIs, algorithmische Ausführung, mehrere Unterkonten oder automatisierte Risikosteuerung |
| Organisation | Keine gesonderte operative Struktur | Eigene Systeme, Aufzeichnungen, Dashboards, Kapitalallokation und Verfahren |
| Wirtschaftliche Rolle | Nebenbei betriebene Anlagetätigkeit | Primäre oder erhebliche organisierte Einkommensquelle |
| Umfang | Auch ein hoher Wert kann passiv sein | Hoher Umsatz und Nominalwert verstärken zusammen mit Wiederholung und Organisation den gewerblichen Charakter |
Keiner dieser Indikatoren ist für sich genommen entscheidend. Ein einzelner sehr großer BTC-Verkauf macht niemanden automatisch zum Händler. Umgekehrt kann ein kleineres Konto, das wöchentlich Hunderte gehebelter automatisierter Geschäfte ausführt, deutlich eher wie ein Unternehmen wirken. Perpetual-Handel ist ein relevantes Indiz, weil er häufig mit Hebel, hoher Ausführungsfrequenz und organisiertem Risikomanagement einhergeht — Perps allein lösen Art. 26 Abs. 7 jedoch nicht automatisch aus.
Das kann wichtiger sein als DAC8 selbst. Dieselbe Handelshistorie kann je nachdem, ob die Tätigkeit rechtlich eine Anlage oder ein Unternehmen ist, zu einer anderen Bemessungsgrundlage, einem anderen Satz, einer anderen Frist, anderen Aufzeichnungspflichten und einer anderen sozialversicherungsrechtlichen Belastung führen.
| Thema | Privatanleger — Art. 33 Abs. 3 ZDDFL | Händler — Art. 26 Abs. 7 ZDDFL |
|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage | Jährlich realisierte Gewinne abzüglich realisierter Verluste, danach 10% gesetzlicher Werbungskostenabzug | Steuergewinn nach den für gewerbliche Tätigkeit geltenden Regeln, ausgehend vom Rechnungslegungsergebnis mit körperschaftsteuerlichen Anpassungen |
| Steuersatz | 10% allgemeine Einkommensteuer | 15% auf die jährliche gewerbliche Bemessungsgrundlage |
| Ungefährer Effekt | Bei Anwendbarkeit des Art. 33 und positivem Jahresergebnis ergibt der Pauschalabzug rechnerisch rund 9% des Nettoergebnisses vor sonstigen Anpassungen | Kein automatischer 10%-Pauschalabzug; belegte Aufwendungen und steuerliche Anpassungen werden maßgeblich |
| Jahreserklärung | Anlage 5 | Anlage 2 |
| Regulärer Abgabetermin | 30. April des Folgejahres | 30. Juni des Folgejahres |
| Buchführungsaufwand | Transaktionsnachweise, die die Berechnung nach Art. 33 belegen | Kaufmännische Buchführung, Bücher und steuerliche Überleitungsrechnung |
| Sozialversicherung | Gewöhnliche Veräußerungseinkünfte machen die Person nicht schon zum selbstversicherten Kaufmann | Übt die Person eine Erwerbstätigkeit als Kaufmann aus, können Selbstversicherungspflichten nach dem Sozialversicherungsgesetzbuch entstehen |
| Vorherige Registrierung als Einzelkaufmann nötig? | Nicht einschlägig | Nein. Art. 26 Abs. 7 erfasst ausdrücklich eine Person, die Kaufmann nach dem Handelsgesetz ist, ohne als Einzelkaufmann registriert zu sein |
Bei einem Hyperliquid-Perp-Trader sind stets zwei Fragen zu trennen:
Eine Lücke in der automatischen Plattformmeldung begründet keine Steuerbefreiung. Ebenso wenig sagt das Vorhandensein eines On-Chain-Datensatzes der Behörde automatisch die zutreffende Bemessungsgrundlage. Identifikation, rechtliche Qualifikation und Berechnung bleiben getrennte Schritte.
| Datum / Zeitraum | Worauf es ankommt |
|---|---|
| 1. Jan. – 31. Dez. 2026 | Erster Krypto-Meldezeitraum nach dem EU-Rahmen; der bulgarische Entwurf soll Zeiträume ab dem 1. Januar 2026 erfassen. |
| 30. Apr. 2027 | Regulärer Termin für die Jahreserklärung 2026 einer Privatperson, soweit Anlage 5 und Art. 33 gelten. |
| 30. Juni 2027 | Die Begründung des bulgarischen Entwurfs nennt diesen Termin für die Übermittlung des ersten Datensatzes 2026 durch die Anbieter an die Einnahmenagentur; Händlererklärungen nach Anlage 2 sind ebenfalls regelmäßig bis zum 30. Juni abzugeben. |
| Bis Ende Sep. 2027 | DAC8 sieht die Übermittlung zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Meldejahres vor. |
Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: Zuerst erklärt der Steuerpflichtige, danach treffen die Drittdaten ein, und die Verwaltung kann beides vergleichen.
DAC8 schafft keinen automatischen historischen Datenstrom über sämtliche Kryptotransaktionen ab 2020. Der erste Meldezeitraum beginnt 2026. Der 1. Januar 2026 ist jedoch kein Amnestiedatum.
Früher nicht erklärte steuerpflichtige Einkünfte unterliegen weiterhin den allgemeinen bulgarischen Regeln zu Festsetzung, Nachweis, Verjährung, Zinsen und Vollstreckung. Die Einnahmenagentur verfügt zudem über Auskunftsbefugnisse unabhängig von DAC8. Wer eine wesentliche historische Exposition hat, sollte die betreffenden Jahre gesondert prüfen, statt anzunehmen, die Aktivität vor 2026 sei verschwunden.
Ziel ist nicht, möglichst viele Daten zu produzieren. Ziel ist, drei Fragen sauber beantworten zu können: Was ist geschehen, wem gehörten die Vermögenswerte, und warum folgt das erklärte steuerliche Ergebnis aus den Nachweisen?
Für die meisten in Bulgarien steueransässigen Personen ändert DAC8 die Entdeckungswahrscheinlichkeit, nicht das Bestehen der Steuer. Zentralisierte Börsen machen die Identitätszuordnung vergleichsweise einfach. Hyperliquid und Selbstverwahrung können mehr Beweisaufwand erzeugen, weil der mittlere Teil der Transaktionskette möglicherweise ohne fertige Namens- und Steuer-ID-Meldung auskommt — die Geschäfte selbst sind jedoch öffentlich, und ein KYC-Ein- oder -Ausstiegspunkt kann die fehlende Verknüpfung liefern.
Für aktive Perp-Trader liegt das größere verborgene Risiko möglicherweise anderswo: Die Einnahmenagentur kann die Annahme bestreiten, die Person sei bloß Anleger. Sobald das Tatsachenbild einem organisierten Unternehmen ähnelt, können das 15%-Regime, die Buchführungsvorschriften, Anlage 2 und Fragen der Selbstversicherung wichtiger werden als die Frage, ob die Plattform selbst eine DAC8-Meldung abgegeben hat.
Umfasst Ihre Kryptoaktivität 2026 erheblichen Börsenumsatz, Hyperliquid- oder Perpetual-Handel, mehrere Wallets oder grenzüberschreitende Ansässigkeit, ist die sinnvolle Übung eine Abstimmung vor Abgabe der Erklärung 2027 — und nicht eine Erklärung, nachdem ein Auskunftsersuchen der Einnahmenagentur eingegangen ist.
Soweit der jeweilige Anbieter unter die Melderegeln von DAC8/CARF fällt, ist das System auf eine an der Steueransässigkeit ausgerichtete Meldung und den grenzüberschreitenden Austausch angelegt. Der konkrete Anbieter und dessen Jurisdiktion sollten geprüft und nicht unterstellt werden.
Bei dieser Prüfung wurde keine öffentliche Grundlage für die Aussage gefunden, dass Hyperliquid derzeit namentliche DAC8/CARF-Meldungen für bulgarische Nutzer abgibt. Ein nicht verwahrender oder dezentraler Status ist jedoch keine automatische CARF-Ausnahme, und die Handelsaktivität auf Hyperliquid ist on-chain öffentlich.
Eine selbstverwahrte Wallet ist nicht automatisch ein auf Ihren Namen registriertes Steuerkonto. Entscheidend ist die Zurechnung. Sobald eine Adresse zuverlässig mit Ihnen verknüpft ist, kann die dahinterstehende öffentliche Blockchain-Aktivität ausgewertet werden.
Realisierte Derivategewinne einer in Bulgarien steueransässigen Person werden nicht dadurch steuerfrei, dass die Position on-chain gehalten wird. Perpetuals sind Derivatekontrakte und daher einkommensteuerlich getrennt von Spot-Krypto zu qualifizieren. Die Abgrenzung zwischen Anleger und Händler kann das Ergebnis erheblich verändern.
Es gibt keine feste Zahl von Trades und keine Euro-Schwelle. Der Test nach Art. 1 Abs. 3 des Handelsgesetzes stellt auf Gegenstand und Umfang einer organisierten Tätigkeit ab und darauf, ob diese eine kaufmännische Führung der Geschäfte erfordert. Häufigkeit, Kontinuität, Hebel, Automatisierung und Organisation sind tatsächliche Indizien, keine automatischen gesetzlichen Kriterien.
Ja. Nach dem allgemeinen Rahmen des Art. 33 kann ein Verkauf oder Tausch ein realisiertes Ergebnis auslösen. Eine Fiat-Auszahlung ist nicht das einzige relevante Ereignis.
Der erste Krypto-Meldezeitraum nach DAC8 beginnt am 1. Januar 2026. Das lässt Steuerschulden früherer Jahre unberührt.
YARD Law berät bulgarische und international mobile Mandanten zu Steueransässigkeit bei Kryptowerten, zur Einordnung von Transaktionen und Derivaten, zur Abgrenzung Anleger/Händler, zur DAC8/CARF-Exposition, zur Aufarbeitung historischer Transaktionen und zur Vorbereitung auf Prüfungen der Einnahmenagentur. Bei komplexen Portfolios verbinden wir die rechtliche Qualifikation mit der buchhalterischen Rekonstruktion, statt Börsenexporte mit einer Steuererklärung gleichzusetzen.
Siehe auch unsere Beiträge zur Kryptobesteuerung in Bulgarien, zur bulgarischen Kryptolizenz und zu MiCA in Bulgarien nach dem 1. Juli 2026 sowie unsere Praxis für Krypto und Blockchain.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information mit Stand 28. August 2026 und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Rechnungslegungsberatung dar. Der bulgarische DAC8-Umsetzungsentwurf ist nur in erster Lesung angenommen und nach endgültiger Verabschiedung und Verkündung erneut zu prüfen. Plattformspezifische Meldepflichten und die steuerliche Einordnung von Derivaten hängen vom geltenden Gesetzestext und den Umständen des Einzelfalls ab. Erstellt vom Rechtsteam von YARD Law Co., einer Kanzlei mit Sitz in Sofia, Bulgarien.
Crypto income to declare in Bulgaria?
Regime assessment, computing the base, trader or investor, non-residents and the Art. 37a recomputation.